Sexualstrafrecht

Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht

Hochspezialisierte Strafverteidigung im Sexualstrafrecht in Berlin, Hamburg und ganz Deutschland.
Problem

Der Vorwurf Sexualdelikt: Ihre Existenz steht auf dem Spiel

Zu Unrecht einer Sexualstraftat beschuldigt? Was jetzt zu tun ist:

Wenn Ihnen ein Sexualdelikt vorgeworfen wird, brauchen Sie einen hochspezialisierten Strafverteidiger an Ihrer Seite. Solche Anschuldigungen können Ihr Leben grundlegend verändern: Es drohen Gerichtsverfahren, hohe Freiheitsstrafen und gravierende berufliche und private Konsequenzen. Wir sind eine auf Sexualstrafrecht fokussierte Kanzlei und stehen Ihnen mit Erfahrung, Diskretion und Kampfgeist zur Seite, um Ihre Rechte und Ihre Zukunft zu schützen.

Aktuelle Statistiken zeigen, dass die Zahl der Sexualstraftaten in Deutschland zuletzt deutlich gestiegen ist. 2024 gab es 13.320 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen, rund 36 Taten pro Tag, ein Anstieg von 9,3 % gegenüber dem Vorjahr. Dies verdeutlicht, wie relevant und komplex dieses Rechtsgebiet ist. Gleichzeitig wissen wir, dass nicht jede Anschuldigung berechtigt ist: Sexualdelikte haben eine vergleichsweise hohe Quote an Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen, da oft Aussage gegen Aussage steht.

Falsche Anschuldigungen passieren aus vielerlei Gründen: etwa Eifersucht, Trennung oder Sorgerechtsstreitigkeiten. Unsere Aufgabe ist es, solche Vorwürfe sorgfältig zu prüfen und Ihre Unschuld effektiv zu verteidigen.

Wichtig:

Reden Sie nicht mit der Polizei und erscheinen Sie nicht zur Vorladung, bevor Sie mit einem Anwalt für Sexualstrafrecht gesprochen haben!

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Bewiesene Spitzenkompetenz

Erfahrung, die Vertrauen schafft. Spezialisierung, die beste Ergebnisse liefert.

10.000+
Fälle abgeschlossen
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Exzellente Verteidigung durch spezialisierte Strafverteidigerinnen

Unsere Strafverteidigerinnen bieten einen entscheidenden Vorteil bei Sexualdelikten:

Gerade bei Sexualstrafverfahren erleben wir immer wieder, dass Frauen als Anwältinnen vor Gericht und bei Zeugenvernehmungen ganz andere, oft bessere Wirkungen erzielen als männliche Kollegen. Frauen begegnen Zeugen, angeblich Geschädigten und Richtern mit einer Mischung aus Empathie, Durchsetzungsvermögen und Professionalität, die Vorurteile entkräftet und die Verteidigung entscheidend stärken.

Unsere Mandanten profitieren von dieser einzigartigen Strategie. Wir sind die einzige Kanzlei in Deutschland, in der ausschließlich Frauen Beschuldigte in Sexualstrafsachen kompromisslos verteidigen.

Bei der Konfrontation mit dem Gericht, bei der Attacke auf Belastungszeugen oder bei der Widerlegung psychologischer Gutachten haben unsere Verteidigerinnen regelmäßig einen psychologischen und taktischen Vorteil. Nutzen Sie diesen seltenen Vorsprung zu Ihrem Vorteil aus.

Wir sind hochspezialisiert auf Sexualstrafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung mit tausenden Fällen auf diesem sensiblen Gebiet. Unsere Kanzlei in Berlin, GLADICA Rechtsanwälte, verteidigt ausschließlich Mandanten, die einer Sexualstraftat beschuldigt werden, und wir sind bundesweit für Sie im Einsatz. Bei uns profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
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Swipen um alle Vorteile zu erfahren
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Warum Strafverteidigerinnen ein entscheidender Vorteil sind
In Verfahren wegen Sexualstraftaten beobachten wir immer wieder, dass Strafverteidigerinnen vor Gericht und in Zeugenvernehmungen häufig deutlich bessere Ergebnisse erzielen als männliche Kollegen.

Frauen begegnen Zeugen, den angeblichen Opfern und Richtern mit einer besonderen Kombination aus Empathie, Durchsetzungsstärke und höchster Professionalität. Dadurch bauen sie Vorurteile gezielt ab und stärken die Verteidigung spürbar.
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Hochspezialisierte Verteidigungsstrategie mit einem Team aus Strafverteidigerinnen
Unsere Mandantinnen und Mandanten profitieren von dieser besonderen Strategie. Wir sind die einzige Kanzlei in Deutschland, in der ausschließlich Frauen Beschuldigte in Sexualstrafsachen mit kompromisslosem Einsatz verteidigen.
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Psychologischer und taktischer Vorteil vor Gericht
Wenn es darum geht, dem Gericht gegenüberzutreten, Belastungszeugen anzugreifen oder psychologische Gutachten zu entkräften, haben unsere Strafverteidigerinnen regelmäßig einen klaren psychologischen und taktischen Vorteil. Nutzen Sie diesen seltenen Vorteil konsequent für Ihre Verteidigung, um ein besseres Ergebnis zu erzielen.
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Spezialisierte Kanzlei ausschließlich für Sexualstrafrecht und Verteidigung bei Sexualstraftaten
In Sexualstrafverfahren beobachten wir immer wieder, dass Strafverteidigerinnen vor Gericht und in Zeugenvernehmungen häufig deutlich bessere Ergebnisse erzielen als männliche Kollegen. Frauen begegnen Zeugen, den angeblichen Opfern und Richtern mit einer besonderen Kombination aus Empathie, Durchsetzungsstärke und höchster Professionalität. Dadurch werden Vorurteile gezielt abgebaut und die Verteidigung in Sexualstrafsachen deutlich gestärkt.
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Warum Strafverteidigerinnen im Sexualstrafrecht einen entscheidenden Vorteil bieten
In Sexualstrafverfahren beobachten wir immer wieder, dass Strafverteidigerinnen vor Gericht und in Zeugenvernehmungen häufig andere und nicht selten überlegene Ergebnisse erzielen als männliche Kollegen. Frauen begegnen Zeugen, den angeblichen Opfern und Richtern mit einer besonderen Kombination aus Empathie, Durchsetzungsstärke und höchster Professionalität. Dadurch werden Vorurteile gezielt abgebaut und die Verteidigung in Sexualstrafsachen deutlich gestärkt.
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Strategische Verteidigungsführung durch spezialisierte Strafverteidigerinnen
Unsere Mandantinnen und Mandanten profitieren von dieser besonderen Verteidigungsstrategie. Wir sind die einzige Kanzlei in Deutschland, in der ausschließlich Frauen Beschuldigte in Verfahren im Sexualstrafrecht mit kompromisslosem Engagement verteidigen.
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Psychologischer und taktischer Vorteil vor Gericht
Wenn es darum geht, dem Gericht gegenüberzutreten, Belastungszeugen kritisch zu befragen oder psychologische Gutachten anzufechten, haben unsere Strafverteidigerinnen regelmäßig einen klaren psychologischen und taktischen Vorteil. Nutzen Sie diesen seltenen Vorsprung konsequent für Ihre Verteidigung.
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Spezialisierte Kanzlei ausschließlich für Verteidigung bei Sexualstraftaten
Wir sind hochspezialisiert auf die Verteidigung in Sexualstrafsachen und verfügen über jahrelange Erfahrung mit tausenden von Verfahren in diesem sensiblen Bereich. Unsere Kanzlei in Berlin, GLADICA Rechtsanwälte, verteidigt ausschließlich Mandantinnen und Mandanten, denen eine Sexualstraftat vorgeworfen wird, und vertritt Sie bundesweit. Mit uns profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
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Warum Strafverteidigerinnen im Sexualstrafrecht einen entscheidenden Vorteil bieten
In Sexualstrafverfahren stellen wir immer wieder fest, dass Strafverteidigerinnen vor Gericht und in Zeugenvernehmungen häufig andere und nicht selten deutlich bessere Ergebnisse erzielen als männliche Kollegen. Frauen begegnen Zeugen, den angeblichen Opfern und Richtern mit einer besonderen Kombination aus Empathie, Entschlossenheit und höchster Professionalität. Dadurch werden Vorurteile gezielt abgebaut und die Verteidigung spürbar gestärkt.
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Einzigartige Verteidigungsstrategie mit erfahrenen Strafverteidigerinnen
Unsere Mandantinnen und Mandanten profitieren von dieser besonderen Verteidigungsstrategie. Wir sind die einzige Kanzlei in Deutschland, in der ausschließlich Frauen Beschuldigte in Verfahren im Sexualstrafrecht mit kompromisslosem Engagement verteidigen.
Mitgliedschaften:
BEWERTUNGEN

Mandantenstimmen, die überzeugen

4.9/5.0
&
aus 500+ Fünf-Sterne Bewertungen
Das sagen unsere Mandanten
Top Verteidigung, Freispruch erreicht: Hervorragende Kanzlei – hat mich in einem komplexen Fall von Vergewaltigungsvorwurf verteidigt. Am Ende Freispruch! Fühlte mich jederzeit ernst genommen und bestens vertreten.
Sehr empfehlenswert: Kompetent, kämpferisch und dabei menschlich. Danke für die großartige Unterstützung in meinem Sexualstrafverfahren.
Frau Rolnik von GLADICA ist wirklich klasse. Ich hätte mir keinen besseren Anwalt an meiner Seite im Gericht wünschen können. Sie lässt sich nicht vorführen und auch nicht in die Ecke treiben. Sie hat mich wirklich sehr gut verteidigt. Ich bin sehr dankbar und kann die Kanzlei absolut empfehlen.
Ich kann die Kanzlei GLADICA zu 100 % weiterempfehlen! es war die absolut richtige Entscheidung, zu ihr zu wechseln. Sie hat sich sehr für mich eingesetzt und das Beste aus meinem Fall rausgeholt. Sie hat ein hervorragendes Ergebnis erzielt. Ich bin sehr dankbar und froh, dass Sie an meiner Seite war.
Ich kann GLADICA Rechtsanwälte nur empfehlen! Hatte eine schwere Sache vor Gericht, aber sie hat’s geschafft. Freispruch! Die Zeugen hat sie so auseinandergenommen, dass denen die Worte gefehlt haben. Richtig stark aufgetreten, hat sich von der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht einschüchtern lassen. Ich hab mich bei ihr gut aufgehoben gefühlt, sie weiß genau, was sie tut. Wenn’s hart auf hart kommt, Frau Rolnik von GLADICA ist die Richtige!
Ich bin GLADICA unendlich dankbar für alles was sie für mich getan haben. Es war sehr zermürbend aber das Kämpfen hat sich gelohnt! Ich danke Ihnen sehr liebe Frau Rolnik für Ihre Geduld mit Ihr und ihren unermüdlichen Kampf der sich mehr als ausgezahlt hat! Sie waren meine Rettung.
Ich hatte schon ein paar Anwälte, aber Frau Rolnik ist die beste von allen. Sie hat erreicht dass das Verfahren eingestellt wird und mir eine Menge Kopfschmerzen erspart. Dafür 1000 Dank.
Der Service ist ausgezeichnet! Obwohl meine Frage am Sonntag kam wurde ich umgehend zurückgerufen. Die Beratung war sehr ausführlich und vor allem absolut seriös. Es wurde nichts beschönigt und nichts versprochen. Sehr direkt und sehr ehrlich. Absolut empfehlenswert!
Verfahren war schwer, ich hatte wenig Hoffnung. Mein vorheriger Anwalt hats echt versaut, obwohl er sich als angeblicher Experte verkauft hat. GLADICA hat an meine Saxche geglaubt und das Beste für mich rausgeholt.
Frau Rolnik von GLADICA war super direkt, kein drumrum reden. Ich hab das gebraucht. Ihre Sekreträrin super nett und hilfsbereit. Vielen Dank.
Dank dem Einsatz von GLADICA und meiner Anwältin Fr. Rolnik konnte ich endlich meine Unschuld beweisen. Ich bin unglaublich dankbar und kann Sie nur empfehlen.
Delikte und Konsequenzen

Häufige Vorwürfe im Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst verschiedene Straftatbestände, die alle die sexuelle Selbstbestimmung schützen. Hier ein Überblick über die häufigsten Vorwürfe, bei denen wir Sie verteidigen und welche Strafen in diesen Fällen drohen:

Sexuelle Nötigung (§ 177 StGB):

Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von dieser Person an sich vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen reduziert sich das Strafmaß auf 3 Monate bis hin zu drei Jahren.

Vergewaltigung (§ 177 StGB):

Ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, typischerweise wenn Beischlaf vollzogen oder die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird. Strafmaß: mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe. Wird die Tat unter Mitführung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs begangen, so erhöht sich das Mindestmaß auf 3 bzw. 5 Jahre. Hinweis: Seit der „Nein heißt Nein“-Gesetzesreform 2016 macht sich bereits strafbar, wer sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person vornimmt, unabhängig davon, ob Gewalt angewendet wurde.

Sexueller Übergriff (§ 177 StGB):

Fälle, in denen keine Nötigungsmittel angewendet wurden, aber das Opfer z.B. überrascht oder nicht in der Lage war, einen Willen zu bilden. Strafmaß: Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren (bei besonders schweren Fällen höher).

Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB):

Unerwünschte sexuelle Berührungen, die ohne Einverständnis vorgenommen werden (z.B. Begrapschen). Strafmaß: Geldstrafe oder bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe. Wichtig: Sexuelle Belästigung ist ein Antragsdelikt, d.h., sie wird in der Regel nur verfolgt, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt. Wird kein Antrag gestellt (oder dieser zurückgezogen), kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, sofern kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Besitz/Verbreitung kinder- oder jugendpornografischer Schriften (§§ 184b, 184c StGB):

Der Besitz sowie die Verbreitung von kinder- oder jugendpornografischem Material sind schwere Sexualdelikte. Strafmaß: Seit einer Gesetzesänderung gilt bereits für den Besitz oder die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten (bis zu 5 Jahre); auch der Besitz oder die Verbreitung jugendpornografischer Inhalte werden streng bestraft. Die Mindeststrafen wurden Anfang 2023 wieder etwas relativiert, um Fälle im unteren Schwerebereich angemessen ahnden zu können. Dennoch bleiben Verfahren wegen §184b/c StGB äußerst einschneidend – oft erfolgen Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Computern. Eine versierte Verteidigung kann hier z.B. prüfen, ob tatsächlich verbotene Inhalte vorlagen und ob alle Beweise rechtmäßig erhoben wurden.

Sexueller Missbrauch (§§ 176 ff. StGB):

Darunter fallen Taten an unter 14-Jährigen. Strafmaß: sehr unterschiedlich je nach Fall, z.B. sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen und wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr bestraft. Der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern (§ 176c StGB) wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren bestraft. Diese Verfahren sind oft medial heikel und erfordern besondere Sensibilität. Wir verteidigen auch in solchen Fällen konsequent Ihre Rechte.

Sexueller Missbrauch (§ 174c StGB) unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses:

Vornahme sexueller Handlungen unter Ausnutzung eines besonderen beruflichen oder dienstlichen Verhältnisses, z.B. medizinische, psychotherapeutische oder sozialpädagogische Betreuung. Strafmaß: 3 Monate bis 5 Jahre.

Cybersex-Delikte:

Darunter fallen u.a. Sexting mit Minderjährigen, Cybergrooming (§ 176b StGB, Anbahnung sexueller Kontakte zu Kindern online) oder Besitz/Verbreitung von sogenannten „Revenge Porn“ (intime Aufnahmen ohne Einwilligung verbreiten). Strafmaß: abhängig vom konkreten Vorwurf. Auch Stalking mit sexueller Konnotation oder exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB) können in diesen Bereich fallen. Wir kennen die neuesten Entwicklungen im Internetstrafrecht und wissen, wie digitale Beweismittel (Chats, Bilder, Videos) juristisch zu bewerten sind.

Wichtiger Hinweis:

Die oben genannten Strafrahmen sind gesetzliche Grundlagen. Im konkreten Fall hängt das Strafmaß von vielen Faktoren ab, z.B. Vorstrafen, Tatumstände, Geständnis etc. Unser Ziel ist stets, eine möglichst milde Sanktion, eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch zu erreichen, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

LEISTUNGEN

Unsere Strafverteidiger-Leistungen bei Vorwürfen einer Sexualstraftat

Unsere Taktik: Von der Erstberatung bis zum Freispruch
Ihre Vorteile auf einem Blick:
  • Soforthilfe innerhalb 24h nach Vorladung/Anklage/Verhaftung
  • Spezialisierte Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien bei einem Sexualdelikt
  • Ziel: Einstellung im Ermittlungsverfahren. Freispruch oder Strafminimierung
  • Standorte: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main und bundesweite Vertretung
Soforthilfe nach Vorladung oder Anklage

Sie haben eine polizeiliche Vorladung oder einen Anhörungsbogen als Beschuldigter erhalten? Melden Sie sich umgehend bei uns. Wir bieten Ihnen kurzfristig eine kompetente Erstberatung, in der wir Ihren Fall analysieren und das weitere Vorgehen besprechen.

Das erste Beratungsgespräch kann telefonisch, per Video oder persönlich stattfinden. In diesem vertraulichen Gespräch erhalten Sie eine realistische Einschätzung Ihrer Situation ohne falsche Versprechungen. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Strafandrohung im Raum steht und entwickeln eine konkrete Verteidigungsstrategie. Bei dringenden Terminen wie einer bevorstehenden Polizeivorladung oder drohenden Hausdurchsuchung geben wir Ihnen sofortige Verhaltenstipps. Die Erstberatung ist mit einer fairen Pauschale abgegolten.

Mandatsübernahme & Strategieentwicklung

Entscheiden Sie sich für uns, übernehmen wir Ihre Verteidigung vollumfänglich. Wir kümmern uns um alle Kontakte mit Ermittlungsbehörden und Gerichten, sodass Sie persönlich maximal entlastet werden. Für Ihren Fall entwickeln wir eine intelligente Verteidigungsstrategie mit einem klaren Ziel: Verfahrenseinstellung, Freispruch oder im Fall eines strategischen Geständnisses eine minimale Strafe.

Dank unserer Spezialisierung können wir viele Verfahren bereits im Ermittlungsstadium diskret beenden, bevor es überhaupt zur Anklage kommt. Diese frühe Intervention ist oft der entscheidende Faktor für ein positives Ergebnis.

Verteidigung in allen Verfahrensstadien

Sollte es zur Anklage und Hauptverhandlung kommen, vertreten wir Sie engagiert vor Gericht. Wir sind täglich in Strafprozessen präsent und kennen die Abläufe, Richter und lokalen Gegebenheiten exakt. Vom ersten Einspruch gegen einen Haftbefehl über die Akteneinsicht und Beweissicherung bis zur Hauptverhandlung begleiten wir Sie durch alle Instanzen. Falls nötig, führen wir Berufung oder Revision durch.

Wenn unsere Strategie vorsieht, dass Sie aussagen, bereiten wir Sie intensiv darauf vor. In der Verhandlung stehen wir an Ihrer Seite und schaffen durch professionelle Argumentation und strategische Beweisanträge systematisch Zweifel an der Anschuldigung. Unser Ziel ist es, den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten” wirksam durchzusetzen.

Mandantenbetreuung & Erreichbarkeit

Während des gesamten Mandats halten wir Sie kontinuierlich auf dem Laufenden. Sie erhalten Kopien aller relevanten Dokumente und wir erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt verständlich. Bei Fragen oder neuen Entwicklungen können Sie uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Gerade in emotional belastenden Situationen wie vor einer Zeugenvernehmung oder Gutachter-Untersuchung sind wir immer ansprechbar. Diese enge Betreuung gibt vielen Mandanten Sicherheit in einer schwierigen Phase. Selbstverständlich können Sie auch persönliche Termine in unseren Kanzleien in Berlin (Kurfürstendamm 61), Hamburg oder Frankfurt am Main vereinbaren.

Je früher wir eingreifen, desto mehr Handlungsspielraum haben wir. Zögern Sie nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine vertrauliche Erstberatung.

Fallstudien

Echte Erfolge im Sexualstrafrecht – ein kleiner Aussschnitt unserer Erfolgsgeschichten

Fallstudie 1:
Mandant:
Leitender Arzt. Zu Unrecht wegen Vergewaltigung angezeigt.
Maßnahme:
Frühzeitige Beweisführung. Gezielte Erschütterung der Belastungszeugenaussage. Zusammenarbeit mit arbeitsrechtlichem Team zur Sicherung der Approbation.
Ergebnis:
Einstellung im Ermittlungsverfahren. Berufliche Existenz gerettet.
Fallstudie 2:
Mandant:
Wurde nach anonymer Anzeige mit Vorwurf des sexuellen Missbrauchs konfrontiert.
Maßnahme:
Lückenlose Analyse der Akte. Strategische Widerlegung der Belastungsaussage durch Gutachten. Gezielte Zeugenbefragung.
Ergebnis:
Freispruch im Hauptverfahren. Vollständige Rehabilitierung.
Fallstudie 3:
Mandant:
Beschuldigter im Beamtenverhältnis drohte neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch der Verlust des Pensionsanspruchs.
Maßnahme:
Parallelverteidigung im Straf- und Disziplinarverfahren. Intensive Zusammenarbeit mit Fachanwältin für Arbeitsrecht mit Spezialisierung auf Beamtenrecht.
Ergebnis:
Einstellung des Strafverfahrens. Keine berufsrechtlichen Folgen.
STANDORTE

Wir verteidigen bundesweit

Egal, wo Sie leben:

Beim Vorwurf eines Sexualdelikts zählt nur eines: die bestmögliche Verteidigung. Unsere erfahrenen Strafverteidiger sind vor allen deutschen Gerichten zugelassen und verteidigen Mandanten bundesweit.

  • Gerade im Sexualstrafrecht, wenn Existenz, Ruf und berufliche Zukunft auf dem Spiel stehen, sind höchste Professionalität und eine strategisch durchdachte Verteidigung entscheidend.
  • Wir verbinden die persönliche Erreichbarkeit in Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main mit einer hochspezialisierten Verteidigung im Sexualstrafrecht – überall in Deutschland.

Bundesweite Verteidigung vor deutschen Gerichten

Wir verteidigen Mandanten regelmäßig im gesamten Bundesgebiet, kennen die Abläufe in allen Gerichtsbezirken und setzen Ihre Rechte konsequent durch.

Exzellente Verteidigung im Sexualstrafrecht - unabhängig von Ihrem Wohnort

Beim Vorwurf eines Sexualdelikts stehen Freiheit, Reputation und Zukunft auf dem Spiel. Unsere Spezialisierung im Sexualstrafrecht wirkt! Ganz gleich, ob Sie aus einer Großstadt oder aus einer kleineren Gemeinde kommen.

Mandatsannahme auf modernstem Niveau - persönlich, per Telefon oder Video-Call

Sie entscheiden, wie der erste Kontakt erfolgt: Viele Mandanten kommen gerade bei einem sensiblen Vorwurf wie einem Sexualdelikt persönlich in unsere Kanzleien in Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main. Ebenso bieten wir diskrete und schnelle Beratung per Telefon oder Video-Call. Ideal, wenn Sie aus anderen Regionen Deutschlands anreisen müssten. In jedem Fall erhalten Sie eine vertrauliche, spezialisierte Erstberatung im Sexualstrafrecht und haben anschließend die Möglichkeit, weitere Termine entweder vor Ort oder digital wahrzunehmen.

FAQ

Häufige Fragen zum Vorwurf Sexualdelikt

Im Folgenden beantworten wir die Top 10 Fragen, die Mandanten uns im Zusammenhang mit Vorwürfen aus dem Sexualstrafrecht stellen. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren.

GLADICA Rechtsanwälte

Soforthilfe durch hochspezialisierte Strafverteidiger im Sexualstrafrecht

Lassen Sie falsche Beschuldigungen oder die erste Panik nicht über Ihre Zukunft entscheiden. Ihre Verteidigung beginnt mit Ihrer Nachricht an uns. Füllen Sie jetzt das Kontaktformular aus und vereinbaren Sie eine vertrauliche Beratung mit einem unserer spezialisierten Strafverteidiger.

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    In strafrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Sexualstrafrecht, zählt jede Minute. Kontaktieren Sie noch heute unsere hochspezialisierten Strafverteidiger für Sexualdelikte für eine erste professionelle Einschätzung Ihres Falls. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen.
    Ihre Angaben werden verschlüsselt und gemäß dem deutschen Datenschutzrecht (DSVGO) vertraulich behandelt.